Die Gewährleistungshaftung bzw. Mängelhaftung schützt den Käufer vor mangelhafter Ware. Ab Übergabe der Ware haftet der Verkäufer – nicht der Hersteller – für etwaige Mängel am Produkt. Der Verkäufer muss innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass er nicht der Verursacher der Mängel ist, sonst muss er für diese Mängel aufkommen.