Hochspezialisierte Rechtsberatung
im Gesellschaftsrecht

Fachanwälte im Gesellschaftsrecht

Löffler – Rechtsanwälte und Fachanwälte sind seit vielen Jahren hochspezialisiert auf Gesellschaftsrecht und alle damit zusammenhängenden Fragen. Jeder Rechtsanwalt berät Gesellschafter, Gesellschaften, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder, Investoren und andere Organe.

Sie finden in unserer Kanzlei Fachanwälte, die Sie außergerichtlich unterstützen und in gerichtlichen Verfahren, vor allen Gerichten und in allen Instanzen (außer BGH) vertreten. Darüber hinaus vertreten Sie unsere Anwälte in Schiedsgerichtsverfahren. Sie haben bei uns die Sicherheit, auf ein Experten-Team aus Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zurückzugreifen, die seit vielen Jahre gemeinsames Know-how aufbauen.

Das sagen unsere Mandanten

Rechtsberatung für Kapitalgesellschaften

Wählen Sie Ihre Unternehmens- bzw. Gesellschaftsform.

Aktiengesellschaften (AG)

Der Vorstand einer AG genießt umfangreiche Handlungsfreiheiten. Auf der anderen Seite schützen die hohen formalen Anforderungen der AG die meist große Anzahl von Teilhabern (Aktionäre).

GmbH

Hochspezialisierte Rechtsberatung für GmbHs, GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer

Konzern

Konzernrecht kann auch auf mittelgroße Unternehmen anwendbar sein. Ein faktischer Konzern liegt oft vor, wird aber von den Inhabern nicht als solchen erkannt.

„Deutsche“ Limited (Ltd.)

Die Ltd. ist in Deutschland ein Auslaufmodell, gleichwohl muss sie sorgsam nach Deutschland überführt oder aufgelöst werden.

Societas Europaea (SE)

Die SE ist eine europäische Aktiengesellschaft. In Deutschland ist auf eine SE im Wesentlichen das Aktienrecht anzuwenden. Die SE hat Vorteile, wenn die Gesellschaft beispielsweise innerhalb Europas ihren Sitz in ein anderes Land verlegen will.

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine kleine GmbH.  Sie ist für Gründer kleiner gewerblicher Unternehmen, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen.

Rechtsberatung für Personengesellschaften

Wählen Sie Ihre Unternehmens- bzw. Gesellschaftsform.

BGB-Gesellschaft (GbR)

Die GbR entsteht praktisch „von allein“, sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammentun und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Das ist vielen Gründern nicht bewusst.

GmbH & Co. KG

Die Kombination aus KG und GmbH hat steuerliche Vorteile, kann der Unternehmensfortführung dienen, bei der Sanierung notleidender Unternehmen helfen oder Interessengemeinschaften fördern.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG hat mindestens eine natürliche Person als unbeschränkten Gesellschafter, den Komplementär. Ihre wirtschaftliche Bedeutung nimmt langsam ab.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist ein Zusammenschluss von Kaufleuten, wobei jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen für Schulden der OHG haftet. Es gilt im Gegenzug die sog. Selbstorganschaft.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

In der Partnerschaftsgesellschaft können sich ausschließlich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie ist im Grunde eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie lässt aber eine beschränkte Berufshaftung zu (PartGmbB).

Rechtsberatung für Einzelunternehmen und andere Gesellschaften

Wählen Sie Ihre Unternehmens- bzw. Gesellschaftsform.

Einzelunternehmer (EU)

Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn sich eine Person als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein selbständig macht. Die Haftung ist unbeschränkt.

Genossenschaft (e.G.)

Die Genossenschaft ist ein Kooperationsmodell mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

Stille Gesellschaft (stG)

Die stille Gesellschaft wird aus rein wirtschaftlichen Erwägungen vereinbart. Steuerliche Motive oder eine Vermögensanlage sind Gründe für diese Innengesellschaft.

Verein (e.V.)

Der eingetragene Verein verfolgt einen ideellen Zweck. Dabei geht der Verein keinem wirtschaftlichen Zwecken nach und hat auch keine Gewinnabsichten.

Ergänzende Themen

Unternehmenskauf (M&A)

Ein Unternehmen besteht aus einer Sach- und Rechtsgesamtheit von vielen einzelnen Gegenständen, Verträgen, Verbindlichkeiten etc. Eine Unternehmenstransaktion ist deshalb sehr komplex.

Umwandlungen (UmwG)

Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen etc. müssen sehr sorgfältig bearbeitet werden, um beispielsweise Steuerverbindlichkeiten zu vermeiden. Wir kennen uns hier aus!

Vorratsgesellschaft

Wir stellen Vorratsgesellschaften wie GmbH, SE, AG, KG usw. zur Verfügung.

Was können wir für Sie tun?

Wünschen Sie eine Rechtsberatung zum Gesellschafts-, Handels- oder Steuerrecht? Oder haben Sie ein konkretes Thema, von dem Sie denken, dass wir Ihnen helfen können? Dann schreiben Sie uns. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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Frank Löffler