Von Überschuldung spricht man, wenn das Vermögen eines Unternehmens kleiner als seine Schulden ist. Wenn das Unternehmen trotz negativem Kapital in einem Prognoszeitraum zahlungsfähig bleibt, kann das Fortbestehen der Unternehmung gewährleistet werden. Ist eine Fortbestehensprognose des Unternehmens unwahrscheinlich, muss der Geschäftsführer die Insolvenz anmelden.