Rechtsgüter sind durch das Recht geschützte Güter oder Interessen. Man unterteilt sie in Rechtsgüter des Einzelnen (z.B. Leben) und Rechtsgüter der Allgemeinheit (z.B. Umwelt).
Rechtsgüter sind durch das Recht geschützte Güter oder Interessen. Man unterteilt sie in Rechtsgüter des Einzelnen (z.B. Leben) und Rechtsgüter der Allgemeinheit (z.B. Umwelt).