Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft muss als ordentlicher Geschäftsmann agieren. Er darf sich nicht von sachfremden Interessen leiten lassen und muss zum Wohle der Gesellschaft auf Grundlage einer ausreichenden Informationslage handeln. Das bedeutet, dass er sich allumfassend zu wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Entwicklungen zu erkundigen hat. Der Geschäftsführer kann beispielsweise für Spekulationsgeschäfte haften. Dementsprechend steht ein ordentlicher Geschäftsmann in der Pflicht, sich ausreichend vor Entscheidungen zu informieren und die auf Grundlage der Entscheidung getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren.