Hoher Verkehrswert landwirtschaftlicher Unternehmen

Hoher wahrer Wert von Anteilen an Agrargenossenschaften wurde erstmalig gerichtlich bestätigt!

Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/2

Wir haben bereits mehrfach darüber informiert, dass Genossenschaftsanteile an Agrargenossenschaften oftmals einen sehr hohen tatsächlichen Wert haben.

Dies ist vielen Genossenschaftsmitgliedern nicht bekannt, da diese über Jahrzehnte nur eine geringe bis gar keine jährliche Dividende erhalten haben und oftmals miterlebt haben, dass Genossenschaftsmitglieder für sehr geringe Beträge (Nennwerte ihrer Genossenschaftsanteile) aus der Genossenschaft ausgeschieden sind.

Es wurde jetzt durch den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/24 gerichtlich festgestellt, dass der wahre Wert von Genossenschaftsanteilen um ein vielfaches höher liegt, als der Nennwert der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben).

Der wahre Wert eines Genossenschaftsanteils ist nach dem Beschluss des Landgerichts Erfurt fast 70 mal höher als der Nennwert des Genossenschaftsanteils.

Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Erfurt

Nachfolgend erklären wir kurz, in welchem Zusammenhang der Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/24 ergangen ist.

Das Landgericht Erfurt hatte über den (versuchten) Ausschluss eines Mitglieds aus der Genossenschaft zu entscheiden. Durch Urteil des Landgerichts Erfurt wurde festgestellt, dass der Ausschluss des betroffenen Genossenschaftsmitglieds unwirksam war.

Im Nachgang hatte das Landgericht Erfurt über den Streitwert dieser gerichtlichen Auseinandersetzung zu entscheiden.

Grundsätzlich hat der Streitwert über den Ausschluss aus einer Gesellschaft (also auch einer Genossenschaft) immer die Höhe des wahren wirtschaftlichen Wertes der betroffenen Beteiligung.

Das Landgericht Erfurt ist in seinem Beschluss vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/24 ebenfalls davon ausgegangen, dass der Streitwert in Höhe des wahren wirtschaftlichen Wertes des vom Ausschluss betroffenen Genossenschaftsanteils besteht.

Bedeutung der Entscheidung des Landgerichts Erfurt

Durch den Beschluss des Landgerichts Erfurt wurde erstmalig gerichtlich festgestellt, dass bei Agrargenossenschaften der Nennwert der Genossenschaftsanteile und der wahre Wert der Genossenschaftsanteile erheblich auseinanderfallen kann.

Die Genossenschaftsanteile des betroffenen Genossenschaftsmitglieds hatten einen Nennwert in Höhe von EUR 96.100,00.

Das Landgericht Erfurt hat in seinem Beschluss vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/24 einen wahren Wert von EUR 6.706.591,67 für die Genossenschaftsanteile des betroffenen Genossenschaftsmitglieds festgestellt.

Der durch das Landgericht Erfurt festgestellte wahre Wert der Genossenschaftsanteile des Klägers war also fast 70 mal höher als der Nennwert seiner Genossenschaftsanteile.

Dies ist besonders brisant vor dem Hintergrund, dass Genossenschaftsmitglieder (bzw. deren Erben) im Falle des Ausscheidens aus der Genossenschaft (z.B. durch Kündigung, Ausschluss, Versterben) nur den Nennwert ihrer Genossenschaftsanteile und nicht den wahren Wert der Genossenschaftsanteile ausgezahlt bekommen.

Wenn der Ausschluss gegen das betroffene Genossenschaftsmitglied erfolgreich gewesen wäre, dann hätte das Genossenschaftsmitglied lediglich EUR 96.100,00 erhalten, obwohl das Landgericht Erfurt von einem tatsächlichen wahren Wert der Genossenschaftsanteile des betroffenen Genossenschaftsmitglieds i.H.v. EUR 6.706.591,67 ausgeht.

Wahrer Wert noch höher?

Tatsächlich hätte das Landgericht Erfurt einen noch höheren wahren Wert der Genossenschaftsanteile annehmen müssen.

Das Landgericht Erfurt hat bei der Berechnung des tatsächlichen wahren Wertes der Genossenschaftsanteile des betroffenen Genossenschaftsmitglieds die stillen Reserven der Genossenschaft außer Acht gelassen. Die stillen Reserven sind aber unbedingt zu beachten, wenn der wahre Wert von Anteilen an Genossenschaften (und sonstigen Gesellschaften) berechnet wird.

Im Sachverhalt bezüglich des Beschlusses des Landgerichts Erfurt vom 11.11.2025 – 1 HKO 42/24 handelte es sich um eine Agrargenossenschaft. Es ist allgemein bekannt, dass die Preise von landwirtschaftlichen Grundstücken in den letzten Jahren und Jahrzehnten um ein vielfaches gestiegen sind. Daher haben solche Agrargenossenschaften erhebliche stille Reserven, die bei der Berechnung des wahren Wertes von Genossenschaftsanteilen zu beachten sind.

Tatsächlich haben die Genossenschaftsanteile des betroffenen Genossenschaftsmitglieds nach unseren Berechnungen einen wahren Wert von mindestens EUR 16.300.000,00. Damit wäre der wahre Wert der Genossenschaftsanteile tatsächlich fast 170 mal höher als der Nennwert der Genossenschaftsanteile.

Wir werden Sie über weitere Entwicklungen hinsichtlich des wahren Wertes von Genossenschaftsanteilen informiert halten. Insbesondere werden wir Ihnen unverzüglich weitere gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik mitteilen.

Zusammenfassung

Bei einem Ausscheiden aus der Genossenschaft durch Kündigung, Ausschluss oder Tod erhält das Genossenschaftsmitglied (bzw. dessen Erben) lediglich den Nennwert des Genossenschaftsanteils ausgezahlt.

Den wahren Wert für seinen Genossenschaftsanteil kann ein Genossenschaftsmitglied nur durch den Verkauf seines Genossenschaftsanteils erlangen.

Vor dem Hintergrund, dass der Nennwert und der wahre Wert von Genossenschaftsanteilen (insbesondere bei Agrargenossenschaften) im Einzelfall um den Faktor 70 – 170 voneinander abweichen kann, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Nehmen Sie dazu gern Kontakt zu uns auf!

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