Digitale GmbH-Gründung
Ab dem 01.08.2022 ist die digitale GmbH- Gründung zulässig. Digitale GmbH-Gründungen können also vollständig online durchgeführt werden. GmbH-Gründer müssen nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen. Ab dem dem 01.08.2022 wird § 2 GmbHG um einen Abs. 3 ergänzt. Allgemeines zur digitalen GmbH-Gründung Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages kann ab dem 01.08.2022 nur bei Gründung ohne Sacheinlagen, also bei einer Bargründung, mittels Videokommunikation erfolgen. Sachgründungen (auch gemischte Bar- und Sachgründung oder Mischeinlage) sind aufgrund der erhöhten Komplexität zunächst ausgeschlossen. Ab [...]