Haftung der GmbH-Gesellschafter
Trotz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegen die Gesellschafter einer GmbH verschiedenen Haftungsgefahren. Hier kommen eine sogenannte Durchgriffshaftung, eine Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs, die Haftung bei Überlassung der Geschäftsführung an inhabile Geschäftsführer, die Haftung aufgrund einer Patronatserklärung, die Haftung bei Finanzplankrediten, die Haftung bei wirtschaftlicher Neugründung, die Haftung bei Insolvenzanfechtung nach § 135 InsO, die Erstattung bei verbotener Rückzahlung von Kapital oder andere Haftungstatbestände (z.B. im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung ) in Betracht.