Weiterführendes
Der Ausschluss von Gesellschaftern und die Zahlung der Abfindung verlangt von uns Praktikern ein hohes Strategieverständnis.
Unternehmensnachfolge Der generationsübergreifende Bestand des Unternehmens innerhalb der Familie kann durch Gestaltung der Unternehmensnachfolge am besten gesichert werden. Wird die [...]
Notgeschäftsführer braucht es, wenn keine anderweitige Möglichkeit besteht, die Handlungsunfähigkeit durch Tod, Amtsniederlegung oder Verhinderung aufrecht zu halten.
Der Gesellschafterstreit in der 2-Personen-GmbH, insbesondere bei einer 50:50-Beteiligung, kann gewonnen oder vermieden werden.
Die Innenhaftung im Rahmen der GmbH-Geschäftsführerhaftung ist eine Haftung gegenüber der GmbH selbst, z.B. nach § 43 GmbHG
Praktiker erkennen früh, ob ein Gesellschafterstreit zu vermeiden ist, andernfalls wie der Streit unter den Gesellschaftern für den Mandanten erfolgreich endet.