Am 01.01.2021 trat das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020 in Kraft. In Artikel 1 des SanInsFoG ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungs- rahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) enthalten. Es regelt das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren von Unternehmen. Wir stellen in einzelnen Teile  und Kapitel des StaRUG auf unserer Homepage ausgehend unter www.K1.de/vorinsolvenz vor. An dieser Stelle soll das Inhaltsverzeichnis einem ersten Überblick dienen.

Inhaltsverzeichnis der §§ 1 bis 102 StaRUG

Teil 1

Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement

§ 1 Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern

Teil 2

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Kapitel 1

Restrukturierungsplan

Abschnitt 1

Gestaltung von Rechtsverhältnissen

§ 2 Gestaltbare Rechtsverhältnisse

§ 3 Bedingte und nicht fällige Restrukturierungsforderungen; Forderungen aus gegenseitigen Verträgen

§ 4 Ausgenommene Rechtsverhältnisse

Abschnitt 2

Anforderungen an den Restrukturierungsplan

§ 5 Gliederung des Restrukturierungsplans

§ 6 Darstellender Teil

§ 7 Gestaltender Teil

§ 8 Auswahl der Planbetroffenen

§ 9 Einteilung der Planbetroffenen in Gruppen

§ 10 Gleichbehandlung von Planbetroffenen

§ 11 Haftung des Schuldners

§ 12 Neue Finanzierung

§ 13 Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse

§ 14 Erklärung zur Bestandsfähigkeit; Vermögensübersicht; Ergebnis- und Finanzplan

§ 15 Weitere beizufügende Erklärungen

§ 16 Checkliste für Restrukturierungspläne

Abschnitt 3

Planabstimmung

Unterabschnitt 1

Planangebot und Planannahme

§ 17 Planangebot

§ 18 Auslegung des Planangebots

§ 19 Annahmefrist

§ 20 Abstimmung im Rahmen einer Versammlung der Planbetroffenen

§ 21 Erörterung des Restrukturierungsplans

§ 22 Dokumentation der Abstimmung

§ 23 Gerichtliches Planabstimmungsverfahren

Unterabschnitt 2

Stimmrecht und erforderliche Mehrheiten

§ 24 Stimmrecht

§ 25 Erforderliche Mehrheiten

§ 26 Gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung

§ 27 Absolute Priorität

§ 28 Durchbrechung der absoluten Priorität

Kapitel 2

Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

Unterabschnitt 1

Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens; Verfahren

§ 29 Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens

§ 30 Restrukturierungsfähigkeit

§ 31 Anzeige des Restrukturierungsvorhabens

§ 32 Pflichten des Schuldners

§ 33 Aufhebung der Restrukturierungssache

§ 34 Restrukturierungsgericht; Verordnungsermächtigung

§ 35 Örtliche Zuständigkeit

§ 36 Einheitliche Zuständigkeit

§ 37 Gruppen-Gerichtsstand

§ 38 Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung

§ 39 Verfahrensgrundsätze §

40 Rechtsmittel

§ 41 Zustellungen

Unterabschnitt 2

Restrukturierungsrecht

§ 42 Anzeige von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Strafvorschrift

§ 43 Pflichten und Haftung der Organe

§ 44 Verbot von Lösungsklauseln

Abschnitt 2

Gerichtliche Planabstimmung

§ 45 Erörterungs- und Abstimmungstermin

§ 46 Vorprüfungstermin

Abschnitt 3

Vorprüfung

§ 47 Antrag

§ 48 Verfahren

Abschnitt 4

Stabilisierung

§ 49 Stabilisierungsanordnung

§ 50 Antrag

§ 51 Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung

§ 52 Folgeanordnung, Neuanordnung

§ 53 Anordnungsdauer

§ 54 Folgen der Verwertungssperre

§ 55 Vertragsrechtliche Wirkungen

§ 56 Finanzsicherheiten, Zahlungs- und Abwicklungssysteme, Liquidationsnetting

§ 57 Haftung der Organe

§ 58 Insolvenzantrag

§ 59 Aufhebung und Beendigung der Stabilisierungsanordnung

Abschnitt 5

Planbestätigung

Unterabschnitt 1

Bestätigungsverfahren

§ 60 Antrag

§ 61 Anhörung

§ 62 Bedingter Restrukturierungsplan

§ 63 Versagung der Bestätigung

§ 64 Minderheitenschutz

§ 65 Bekanntgabe der Entscheidung

§ 66 Sofortige Beschwerde

Unterabschnitt 2

Wirkungen des bestätigten Plans; Überwachung der Planerfüllung

§ 67 Wirkungen des Restrukturierungsplans

§ 68 Sonstige Wirkungen des Restrukturierungsplans

§ 69 Wiederaufleben gestundeter oder erlassener Forderungen

§ 70 Streitige Forderungen und Ausfallforderungen

§ 71 Vollstreckung aus dem Restrukturierungsplan

§ 72 Planüberwachung

Kapitel 3

Restrukturierungsbeauftragter

Abschnitt 1

Bestellung von Amts wegen

§ 73 Bestellung von Amts wegen

§ 74 Bestellung

§ 75 Rechtsstellung

§ 76 Aufgaben

Abschnitt 2

Bestellung auf Antrag

§ 77 Antrag

§ 78 Bestellung und Rechtsstellung

§ 79 Aufgaben

Abschnitt 3

Vergütung

§ 80 Vergütungsanspruch

§ 81 Regelvergütung

§ 82 Festsetzung der Vergütung

§ 83 Vergütung in besonderen Fällen

Kapitel 4

Öffentliche Restrukturierungssachen

§ 84 Antrag und erste Entscheidung

§ 85 Besondere Bestimmungen

§ 86 Öffentliche Bekanntmachung; Verordnungsermächtigung

§ 87 Restrukturierungsforum; Verordnungsermächtigung

§ 88 Anwendbarkeit des Artikels 102c des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Kapitel 5

Anfechtungs- und Haftungsrecht

§ 89 Rechtshandlungen, die während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache vorgenommen werden

§ 90 Planfolgen und Planvollzug

§ 91 Berechnung von Fristen

Kapitel 6

Arbeitnehmerbeteiligung; Gläubigerbeirat

§ 92 Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz

§ 93 Gläubigerbeirat

Teil 3

Sanierungsmoderation

§ 94 Antrag

§ 95 Bestellung

§ 96 Sanierungsmoderation

§ 97 Bestätigung eines Sanierungsvergleichs

§ 98 Vergütung

§ 99 Abberufung

§ 100 Übergang in den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Teil 4

Frühwarnsysteme

§ 101 Informationen zu Frühwarnsystemen

§ 102 Hinweis- und Warnpflichten

Anlage: Notwendige Angaben im Restrukturierungsplan

Den vollen Gesetzestext finden Sie auch an dieser Stelle.

Thüringen, Januar 2021

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Mehmet Akif Göçer
Mehmet Akif GöçerRechtsanwalt
Mehmet Akif Göçer ist angestellter Rechtsanwalt und mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht betraut.

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