Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechten und Pflichten zwischen den Gesellschaftern, was in Konfliktsituationen entscheidend sein kann. Für Kapitalgesellschaften ist der Gesellschaftsvertrag Pflicht und muss notariell beglaubigt werden und enthält zwingend die gesetzlich festgeschriebene Anforderungen. Bei Personengesellschaften reicht eine mündliche Vereinbarung aus, dennoch ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Einen Anwalt zu Rate zu ziehen ist bei vertraglichen Fragen empfehlenswert.