Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und wird durch eine oder mehrere Personen zum Zweck der Realisierung einer Unternehmung gebildet. Die Gesellschafter sind haftungsbeschränkt. Sowohl die Aktiengesellschaft (AG) mit der Sonderform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die eingetragene Genossenschaft (e.G.) und die Unternehmergesellschaft (UG) zählen zu den Kapitalgesellschaften. Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist je nach Rechtsform zwischen 1 € und 50.000 € notwendig.