Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen einer juristischen und einer natürlichen Person. Juristische Personen fungieren als Rechtssubjekte mit Rechten und Pflichten und können in ihrem eigenen Namen am Rechtsverkehr teilnehmen. Irreführend ist, dass sie keine menschliche Person an sich sind, sondern eine zweckgebundene Organisation. Rechtsfähigkeit erlangen juristische Personen mit der Gründung bzw. durch die Eintragung ins Handelsregister. Neben Rechten und Pflichten kann eine juristische Person auch erben, verklagt werden oder eine andere Person verklagen. Im Regelfall gelten Vereine, Organisationen und Gesellschaften als juristische Personen.