Zunächst gilt im deutschen Rechtssystem jeder Mensch – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – als natürliche Person. Natürliche Personen sind Rechtssubjekte, die – wie juristische Personen – rechtsfähig und damit Träger von Rechten und Pflichten sind. Mit der Geburt fängt die Rechtsfähigkeit einer Person an und endet mit dem Tod.