Die Rechtsfähigkeit einer Person spricht dieser Rechte und Pflichten zu, wie beispielsweise das Recht auf Leben bzw. die Pflicht Steuern zu zahlen. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen und Personenvereinigungen rechtsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt mit der Vollendung der Geburt. Mit dem Einsetzen des Hirntodes endet die Rechtsfähigkeit einer Person. Eine juristische Person wird durch die Eintragung in ein öffentliches Register, z.B. dem Handelsregister, rechtsfähig.