Sobald ein Geschäftsführer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, kann man ihm Verschulden für den entstandenen Schaden vorwerfen, da er rechtswidrig gehandelt hat.
Sobald ein Geschäftsführer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, kann man ihm Verschulden für den entstandenen Schaden vorwerfen, da er rechtswidrig gehandelt hat.