Agrargenossenschaften

Vorstandshaftung: Verwässerung von Genossenschaftsanteilen in der Agrargenossenschaft

Agrargenossenschaft I Vorstandshaftung I Verwässerung von Genossenschaftsanteilen I Haftung des Aufsichtsrats In den neuen Bundesländern haben sich die Agrargenossenschaften seit ihrer Umwandlung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz prächtig entwickelt. Ihr behutsames Wirtschaften führte zu einem hohen Vermögenszuwachs. Gleichzeitig verkleinerte sich die Mitgliederzahl in der Genossenschaft. In Agrargenossenschaften mit hohem Vermögen und kleiner Mitgliederzahl wuchs der Wert der Genossenschaftsanteile der einzelnen Mitglieder ganz erheblich. Der tatsächliche Wert der Genossenschaftsanteile/Geschäftsguthaben entfernte sich weit von seinem eingezahlten Nennbetrag. In der Zwischenzeit wurden viele Agrargenossenschaften an außenstehende Dritte übertragen. Die Genossenschaftsmitglieder erhielten einen Kaufpreis für ihre Genossenschaftsanteile, mit dem sie in der Zukunft ihr Leben sorgenfrei [...]

§ 7 ErbStG I Schenkung in kleinen, personalistisch strukturierten Genossenschaften mit wenigen Mitgliedern und großem Vermögen

Im Gesellschaftsrecht erfährt die Schenkungssteuer große Bedeutung. Die Schenkungssteuer erfasst Schenkungen unter Lebenden und damit auch unmittelbar oder mittelbar unter Gesellschaftern einer Gesellschaft bzw. Mitgliedern einer Genossenschaft. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Besteuerung einer Schenkung Nach 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) setzt die Schenkungssteuer im Gesellschaftsrecht eine freigebige Zuwendung z.B. des Gesellschafters A an den Gesellschafter B, eine objektive Bereicherung des Gesellschafters B, eine Bereicherung auf Kosten des Gesellschafters A und den Bereicherungswillen des Gesellschafters A voraus. Gesellschafter A ist im Schenkungssteuerrecht der Zuwendender und Gesellschafter B der Zuwendungsempfänger. Schenkungsteuerpflichtige Vorgänge im Gesellschaftsrecht sind vielfältig und können teuer werden. [...]

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