Was ist ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und somit gleichzeitig die häufigste Rechtsform eines Unternehmens. Jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler, der alleine ein Geschäft eröffnet, entspricht zunächst dieser Rechtsform. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Einzelaspekten, welche zu berücksichtigen sind.

Wo liegen die Vorteile eines Einzelunternehmens?

Der Einzelunternehmer ist alleiniger Inhaber des Unternehmens und besitzt somit alleinige Entscheidungsfreiheit über sämtliche Unternehmensprozesse. Außerdem muss der erwirtschafte Gewinn mit niemanden geteilt werden. Dieser gehört uneingeschränkt dem Einzelunternehmer. Zudem ist für die Gründung kein Stammkapital, kein Gesellschaftsvertrag oder auch keine Satzung notwendig. Des Weiteren ist der Gründungsprozess einfach und unkompliziert.

Welche Risiken gibt es bei dieser Rechtsform?

Bei der Rechtsform der Einzelunternehmen haftet der Inhaber uneingeschränkt für alle Schulden mit seinem gesamten Privatvermögen. Zudem fließt bereits bei der Gründung ein Teil des Privatvermögens des Einzelunternehmers in das Betriebsvermögen ein. Dies muss nicht ausschließlich in Form von Geld sein, sondern kann auch in Fahrzeuge, Geschäftsräume oder andere Sachgüter übergehen. Des Weiteren trägt der Einzelunternehmer das Risiko des finanziellen Verlustes im Krankheitsfall.

Thüringen, November 2019

Wie unterstützen wir Sie?

Wir sind eine Kanzlei, welche durch die jahrelange Erfahrung hochspezialisiert auf das breite Spektrum der Rechtsgrundlagen des Einzelunternehmens ist. Rechtlichen Beistand bieten wir im außergerichtlichen Bereich als auch in gerichtlichen Verfahren vor allen Gerichten in allen Instanzen. Einige Themen, die wir vertreten finden Sie im Folgenden:

  • Die Rechtsgrundlagen des Einzelunternehmens
  • Die Firma des Einzelunternehmens
  • Die Gründung des Einzelunternehmens
  • Die Geschäftsführung und Vertretung bei einem Einzelunternehmen
  • Die Kapitaleinlage bei einem Einzelunternehmen
  • Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, Ermittlung des Gewinns bei einem    Einzelunternehmen
  • Die Haftung des Einzelunternehmens für Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens
  • Die steuerliche Behandlung des Einzelunternehmers
  • Die Auflösung des Einzelunternehmens

Wir beraten und betreuen Sie gerne rundum das Thema Einzelunternehmen.