Gesellschaftsvertrag-2-Personen-GmbH

Eine Zwei-Personen-GmbH besteht oft aus zwei hälftig beteiligten Gesellschaftern, die gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH sind. Im Streit zwischen den Gesellschaftern drohen viele Pattsituationen, die der GmbH Stillstand und schweren Schaden zuführen können.

Der Gesellschaftsvertrag-2-Personen-GmbH hat Vorkehrungen zur Vermeidung von Stillstand und Patts zu vermeiden. Besondere Regelungen bedarf es in der Zwei-Personen-Gesellschaft zum Beispiel:

  • zur Geschäftsführung und Vertretung,
  • zur Gesellschafterversammlung und zum Versammlungsleiter,
  • zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung und deren Wirkungen,
  • zur gerichtlichen Streitbeilegung bei Abberufung von Geschäftsführern und Ausschluss von Gesellschaftern,
  • zur Ergebnisverwendung,
  • Verfügung von Geschäftsanteilen,
  • zur Erbfolge,
  • zum Leistungsverkehr zwischen den Gesellschaftern und Angehörigen und
  • zur Verlagerung von wichtigen Entscheidungen auf außenstehende Personen bei einem Patt (z.B. Beirat).

Herkömmliche Vertragsmuster bieten die individuellen Anforderungen an eine 2-Personen-Gesellschaft nicht.

Unser Team kennt die Bedürfnisse der Gesellschafter einer 2-Personen-Gesellschaft und verfügt über viele Jahre Erfahrung dazu.

Wir überprüfen Ihr Vertragswerk, bevor es zum Stillstand in Ihrer Gesellschaft kommen kann.

Siehe auch zum Gesellschafterstreit einer Zwei-Personen-GmbH unseren weiteren Beitrag.

Löffler I www.K1.de I Gesellschaftsrecht I

Gesellschafterversammlung I M&A I Unternehmenskauf

Gesellschaftsvertrag-2-Personen-GmbH

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