Erbschaftssteuer vor dem Umbruch – warum Unternehmer jetzt handeln sollten

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer steht vor einer möglichen Zäsur. Das anhängige Verfahren 1 BvR 804/22 beim Bundesverfassungsgericht sowie aktuelle Reformüberlegungen aus der Politik – insbesondere ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier der SPD – haben eine Dynamik entfacht, die Unternehmer und Gesellschafter nicht ignorieren sollten.

Fest steht: Die derzeitigen Begünstigungen für Betriebsvermögen stehen politisch und verfassungsrechtlich unter erheblichem Druck. Wer Unternehmensvermögen übertragen möchte, sollte die aktuelle Rechtslage strategisch nutzen – solange dies noch möglich ist.

Aktuelle Rechtslage: Noch gelten weitreichende Verschonungen

Nach geltendem Recht profitieren Unternehmer bei der Übertragung von Betriebsvermögen von erheblichen steuerlichen Privilegien:

  • Regel- und Optionsverschonung von 85 % bzw. 100 %
  • Großzügige Ausnahmen selbst bei sehr hohen Unternehmenswerten
  • Verschonungsbedarfsprüfung, die in der Praxis häufig zu einer faktischen Steuerfreiheit führt
  • Stundungs- und Erlassmöglichkeiten bei Liquiditätsbelastungen

Diese Mechanismen ermöglichen es bislang, selbst große Unternehmensvermögen weitgehend steuerneutral auf die nächste Generation zu übertragen – bei sorgfältiger Gestaltung oft ohne Gefährdung der Unternehmenssubstanz.

Politische Signale: Deutliche Einschränkungen geplant

Das aktuelle Reformpapier aus dem politischen Raum der SPD zeigt klar:
Diese Privilegien sollen in ihrer heutigen Form nicht fortbestehen.

Diskutiert werden unter anderem:

  • Abschaffung der bisherigen Regel- und Optionsverschonung
  • Einführung eines festen Unternehmensfreibetrags (z. B. 5 Mio. EUR)
  • Progressive Besteuerung oberhalb dieses Freibetrags
  • Deutlich strengere Behandlung großer Unternehmensübertragungen
  • Längere, aber steuerlich belastende Stundungsmodelle statt Steuerbefreiung

Auch wenn Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung noch offen sind, ist die Stoßrichtung eindeutig: Unternehmerisches Vermögen soll künftig spürbar stärker besteuert werden.

Verfassungsrechtliches Risiko: Vertrauensschutz ist nicht garantiert

Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren betrifft zentrale Grundfragen der steuerlichen Gleichbehandlung von Unternehmensvermögen. Sollte das Gericht die derzeitige Ausgestaltung für verfassungswidrig erklären, drohen kurzfristige Gesetzesänderungen, eingeschränkte Übergangsregelungen und erhebliche Rechtsunsicherheit bei ungeplanten Erbfällen.

Ein „Abwarten“ kann sich daher als teure Fehlentscheidung erweisen.

Gestaltungschancen jetzt nutzen – später könnte es zu spät sein

Erfahrungsgemäß gilt im Steuerrecht: Wer vor einer Reform handelt, profitiert. Wer danach reagiert, zahlt.

Gerade für Unternehmer bieten sich aktuell noch vielfältige Gestaltungsoptionen wie etwa die konkrete Ausgestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, mehrstufige Schenkungskonzepte, Holding- und Poolstrukturen, die Optimierung der Lohnsummen- und Behaltensregelungen und vieles mehr.

Diese Maßnahmen erfordern präzise Planung, sind aber unter der derzeitigen Rechtslage oft außerordentlich wirkungsvoll.

Unser Angebot: Steuerlich, rechtlich und strategisch aus einer Hand

Als Fachanwälte für Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmer und Gesellschafter umfassend bei der steueroptimierten Übertragung von Unternehmensvermögen. Unser Fokus liegt dabei auf:

  • rechtssicheren Gestaltungen unter Ausnutzung der aktuellen Begünstigungen,
  • Vermeidung späterer Konflikte mit Finanzverwaltung und Familie,
  • nachhaltigen Lösungen, die Unternehmensfortbestand und Vermögensschutz verbinden.

Andere denken nach, wir denken vor. Mit viel Erfahrung und Expertise finden wir die optimale Lösung für alle Angelegenheiten rund um die Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Fazit: Jetzt ist das Zeitfenster offen

Die Zeichen stehen auf Reform. Noch gilt das aktuelle Erbschaftssteuerrecht – aber wie lange noch, ist offen. Unternehmer, die Verantwortung für ihr Lebenswerk tragen, sollten jetzt prüfen lassen, welche Gestaltungen heute möglich sind und morgen vielleicht nicht mehr. Handeln Sie, solange das Recht noch Gestaltungsspielräume bietet.

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Ihr Kanzleiteam von Löffler Rechtsanwälte

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