Bei einer Zahlungsunfähigkeit kann die juristische bzw. natürliche Person ihre fälligen Schulden nicht begleichen. Zunächst stellt der Geschäftsführer eine Liquiditätsbilanz auf. Der Zeitraum spielt eine immense Rolle, denn bei Geldknappheit gilt nicht sofort Zahlungsunfähigkeit. Der BGH legte fest, wer über einen Zeitraum von drei Wochen bzw. mindestens zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, als zahlungsunfähig gilt.