Eine Personengesellschaft ist ein Oberbegriff für verschiedene Rechtsformen des privaten Rechts. Sie ist ein Rechtssubjekt und damit gleichfalls Träger von Rechten und Pflichten, die sich je nach Rechtsform unterscheiden. Die GbR, die OHG sowie die KG als auch die GmbH & Co. KG,  wie ebenfalls die PartG gehören zur Personengesellschaft.  Sie entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Realisierung eines Unternehmenszwecks. Es wird ein geringeres Stammkapital – wie bei einer Kapitalgesellschaft – benötigt, was allerdings auch eine höhere Haftung des Geschäftsführers und der Gesellschafter umfasst. Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter und der Geschäftsführer teilweise unbeschränkt, also mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem eigenen Privatvermögen.