Das Stimmrecht ermöglicht es den Gesellschaftern einer GmbH, Einfluss auf Entscheidungen des Unternehmens und der Geschäftsführung betreffend in einer Gesellschafterversammlung zu nehmen. Sofern der Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht etwas anders regelt, hat jeder Anteilseigner je nach Beitrag zum Stammkapital ein gewisses Stimmgewicht. Bei einer AG besitzen die Aktionäre ein Stimmrecht entsprechend dem Nennwert ihrer Aktien. Stimmrechte können ebenfalls übertragen werden, was bei einer GmbH notariell beurkundet werden muss. Hingegen die Übertragung von Stimmrechten von Aktionären kann durch die Abtretung von Anteilen erfolgen und muss nicht notariell beurkundet werden.