Sorgfalt beschreibt die Rechtspflicht von Rechtssubjekten, sich an Rechtsnormen zu halten. Sie verpflichtet das Rechtssubjekt zu einem umsichtigen und achtsamen Verhalten. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht liegt vor, wenn ein Schaden verursacht wurde. Das Rechtssubjekt handelt fahrlässig. Geschäftsführer stehen in der Pflicht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu agieren. Im Konflikt muss die Geschäftsführung ihr sorgfältiges Handeln beweisen, sonst ist sie zu Schadensersatz verpflichtet.