Das Thüringer Oberverwaltungsgericht macht den Weg für die sofortige Öffnung der Fitnessstudios frei.

Der Beschluss

Ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt erarbeitetes umfassendes Sicherheits- und Hygienekonzept rechtfertigt die Eröffnung des Fitnessstudios.

Durch das Verbot bis zum 1. Juni 2020 entstünde dem Betreiber ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden.

Selbst bei Berücksichtigung der besonderen Corona-Risikolage erweite sich die weitere Schließung von Fitnessstudios in Thüringen rechtlich mit hoher Wahrscheinlichkeit als nicht haltbar.

Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass gegenüber der vollständigen Schließung von Fitnessstudios gleich wirksame und effektive mildere Maßnahmen zur Gefahrvermeidung zur Verfügung stehen.

„Das Gesundheitsministerium habe in der angegriffenen Verordnung eine weitgehende Ausnahmevorschrift für den organisierten Sportbetrieb – auch in geschlossenen Räumen -im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen nicht öffentlichen und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Schutzvorschriften und unter Beachtung des Konzeptes des für Sportpolitik zuständigen Ministeriums geschaffen, die dazu führe, dass das an und für sich auch für diese Einrichtungen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2020 bestehende Verbot faktisch aufgehoben werde.

Die ausnahmslose fortdauernde Schließung der Fitnessstudios ist mit dem Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar.

Kommerzielle Anbieter sind wie Sportvereine in der Lage, notwendige Sicherheits- und Hygienestandards sicherzustellen. Dies gelte umso mehr, als gewerbliche Anbieter auch im Hinblick auf die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz gehalten seien, auf die Einhaltung von Sicherheits-und Hygienestandards zu achten, weil sie sich bei einemVerstoß nicht nur bußgeldpflichtig machten, sondern auch mit gewerberechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätten.

Unsere Empfehlung

Sicherheits- und Hygienekonzepe sind von kommerziellen Anbietern zu erstellen und einzuhalten. So können Totalschließungen vermieden werden.

Hotels und andere haben nun eine Chance, die Öffnung ihrer Schwimmbäder und Saunen durch eine einstweilige Anordnung zu erreichen und weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Frank Löffler
Frank LöfflerRechtsanwalt
Frank Löffler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und der Kanzleiinhaber.