Der Inhaber ist ein Unternehmer, der eine im Handelsregister stehende Firma führt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, nur anteilig an einer Firma Inhaber zu sein. Die Gesellschafter sind Inhaber von Gesellschaftsanteilen einer Firma und haben je nach Größe des Anteils Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.