Ein Rechtssubjekt ist rechtsfähig und damit Träger von Rechten und Pflichten. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen juristischen und natürlichen Rechtssubjekten.
Ein Rechtssubjekt ist rechtsfähig und damit Träger von Rechten und Pflichten. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen juristischen und natürlichen Rechtssubjekten.