Ein Schaden entsteht auf Grundlage eines vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Verhaltens, wodurch ein Rechtsgut Einbußen in materieller oder immaterieller Form verzeichnet. Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich dieses Schadens. Derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss den Zustand, der vor dem vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Verhalten bestanden hat, wiederherstellen. Man unterscheidet zwischen drei Arten des Schadensersatzes: wegen Pflichtverletzung des Schuldners, wegen Verzögerung der Leistung, bei Nichtleistung. Um Schadensersatz geltend machen zu können, darf die Verjährungsfrist noch nicht verstrichen sein.