Rechtsformen sind beim Zusammenschluss von natürlichen Personen zu einer Gesellschaft interessant. Man unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Recht. Im privaten Recht differenziert man zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Der Eigenbetrieb, die öffentliche rechtliche Stiftung oder die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Beispiele für Rechtsformen des öffentlichen Rechts. Für welche Rechtsform man sich entscheidet hängt von der Organisation, dem Stammkapital, der Gründung, der Nachfolge und Erweiterung, Haftungsbeschränkungen, der Besteuerung, Rechnungslegung und Buchführung ab. Mischformen im privaten Recht sind auch möglich. Beispielhaft hierfür ist die GmbH Co. KG.