Hochspezialisierte Rechtsberatung
beim Unternehmenskauf (M&A)

Der Kauf, die s.g. Akquisition oder Übernahme eines Unternehmens ist ein wirtschaftliches und rechtliches Geschäft von besonderer Bedeutung. Ein Unternehmen wird bei dieser Transaktion ganz oder teilweise von einer andere Person oder Personengruppe erworben und ein Kaufpreis bezahlt. Es kann jedoch auch der Tausch von Anteilen eine Rolle spielen. Der Unternehmensverkauf bzw. der Verkauf einer signifikanten Unternehmensbeteiligung kann ebenfalls den Rechtsfolgen eines Unternehmenskaufs unterworfen sein. Kaufmotive, Kaufpreis, Garantiekataloge und die Finanzierung des Kaufpreises spielen eine zentrale Rolle im Vertrag. Der Begriff „Unternehmenskauf“ ist die Beschreibung einer Mergers-and-Acquisitions-Transaktion (M&A).

Der Unternehmenskaufvertrag ist einerseits komplex und richtet sich andererseits nach den allgemeinen Gesetzen des deutschen Rechts. Diese Kombination macht die Transaktion so anspruchsvoll und sollte daher genau vorbereitet werden.

Gründe für einen Unternehmenskauf

Von Seiten des Käufers sind die Gründe in der Regel wie folgt zu sehen:

  • Erweiterung der unternehmenseigenen Kompetenzen
  • Optimierung der Wertschöpfung und nutzen von Synergien
  • Vervollständigung des Waren- oder Dienstleistungsangebots
  • Erschließen neuer Märkte
  • Veränderung des Marktes initiieren
  • Verbesserung und Sicherung der Absatz- oder Bezugskanäle
  • Veränderung der Wettbewerbssituation
  • Schneller Know-How-Transfer durch die Übernahme
  • Erwerb von Marken und Patenten
  • Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen

Schritte zum Unternehmenskauf

Vorbereitung

Zur Vorbereitung eines Kaufs zählt deren Planung unter Beachtung betriebswirtschaftlicher, sowie rechtlich- und steuerrechtlicher Gesichtspunkte. Auf diese Weise kann der Transaktionsprozess vereinfacht werden. Vor Abschluss eines Kaufvertrags empfehlen wir insbesondere dem Kaufinteressenten, sich in einer Risikoprüfung einen Überblick über die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen und z.B. rechtliche, steuerrechtliche und andere wichtige Aspekte zu prüfen.

Die Prüfung wird auch „Due Diligence“ genannt und bedeutet im Grunde mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die wichtige rechtliche, organisatorische, finanzielle und steuerliche Gesichtspunkte enthält.

Verhandlung

Vor Beginn einer Verhandlungen steht in der Regel eine Vereinbarung zur Geheimhaltung (Non Disclosure Agreement) bzw. eine Absichtserklärung (Letter of Intent). Haben sich beide Seiten auf darauf geeinigt, führen die Parteien, oft auch unter Einbeziehung rechtlicher Unterstützung, allgemeine Vertragsverhandlungen und führen Verhandlungsprotokolle. Auch werden zu dieser Zeit sorgfältige Risikoprüfungen (Due Diligence) vorgenommen.

Ist die Risikoprüfung abgeschlossen werden konkrete Verhandlungen über den genauen Vertragsgegenstand, den Kaufpreis, den Zeitpunkt des Übergangs und der zu übertragenden Forderungen, Rechtsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse, Haftungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Garantien geführt.

Wurden an dieser Stelle eine für beide Seiten passende Vereinbarung gefunden, kommt es zum Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung (Signing and Closing).

Unternehmenskauf

Eine Transaktion kann in zwei Formen stattfinden: Der Kauf der Zielgesellschaft im Wege eines Anteilskaufs (Share Deal) oder Kauf des der Zielgesellschaft gehörendem Vermögens im Wege einer Übertragung aller Einzelgegenstände und der Übernahme aller Verbindlichkeiten, Verträge etc. des Unternehmens (Asset Deal) (siehe Share Deal oder Asset Deal).

Besonderheiten

Die Übernahme eines Betriebs ist komplex. Ein versierter Berater im Firmenkauf (M&A) achtet auf die Besonderheiten

  • bei der Unternehmensbewertung;
  • der Konkretisierung des Kaufgegenstands des Unternehmenskaufs;
  • bei einem Unternehmenskauf in der Insolvenz;
  • Umstrukturierungserfordernisse im Rahmen der Unternehmensübertragung;
  • Verfügungsbeschränkungen im Rahmen des Transaktion;
  • den sicheren Übergang von Verträgen, Rechten und Pflichten;
  • bei der Kaufpreisbestimmung;
  • den Einfluss von Wettbewerbsbeschränkungen, Entflechtung und Wettbewerbsverbote;
  • bei Leistungsstörungen;
  • von arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen und
  • bei Haftungsfragen für Dritte und von Dritten.

Schiedsabreden

Schiedsabreden im Zusammenhang mit Transaktionen können sinnvoll sein, wenn eine zügige Entscheidung bei Streitigkeiten gewollt ist. Gleichfalls können die Schiedsrichter, also Spezialisten auf dem entsprechenden Gebiet, bestimmt werden. Ein eher kleiner Nachteil besteht darin, dass staatliche Gerichte unter sehr engen Voraussetzungen, § 1059 Abs. 2 ZPO, angerufen werden können, liegt einmal eine Entscheidung des Schiedsgerichts vor.

Was können wir für Sie tun?

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Frank Löffler