Virtuelle Hauptversammlung der Aktiengesellschaft in 2022
Anfang September 2021 wurde die Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft bis zum Ablauf des 31.08.2022 verlängert (§ 7 Abs. 1 COVMG). Der Gesetzgeber hat sich auf die reine Verlängerung des virtuellen Formats beschränkt und keine inhaltlichen Änderungen des COVMG vorgenommen. Die Verlängerung ist am 15.09.2021 in Kraft getreten und läuft am 31.08.2022 aus. Ob der Vorstand eine virtuelle Hauptversammlung einberufen kann, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen Die weitere Verlängerung des COVMG erfolgt nach Gesetzesbegründung [...]