Entlastungsbeschlüsse I Geschäftsführer I Vorstand
Die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH oder eines Vorstands einer Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Verein etc. durch Beschluss steht regelmäßig jedes Jahr in der ordentlichen Mitgliederversammlung im Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses an. Eine Entlastung bedeutet die Billigung der zurückliegenden Amtsführung und einen Vertrauensvorschuss für die künftige Geschäftsführung. Der BGH entschied in seinem Urteil vom 22. September 2020 - II ZR 141/19 zur Kommanditgesellschaft, dass die vorbehaltlose Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG durch ihre Mitgesellschafter [...]