Auskunft und Umsatzbeteiligung für Influencerin
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine GmbH zur Auskunft an eine Influencerin über die von ihr verkauften Kleidungsstücke verpflichtet und festgestellt, dass der Influencerin auch über ihr Ausscheiden als GmbH-Geschäftsführerin hinaus eine Umsatzbeteiligung zusteht. Dem liegt zugrunde, dass die seinerzeit 20-jährige Klägerin sich seit 2013 als „Fashion-Bloggerin" betätigt hatte und auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich und mit von ihr gestalteten Bekleidungsstücken unter einem eigenen Modelabel postete. Sie erlangte aufgrund damals bereits ca. 50.000, heute rund 900.000 Followern auf Instagram [...]