Wann ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer keine arbeitnehmerähnliche Person?
Der Fall Ein Geschäftsführer einer GmbH nahm den Schutz des § 7 BetrAVG in Anspruch. Er war der Meinung, dass er arbeitnehmerähnliche Person sei und § 17 BetrAVG auf ihn persönlich Anwendung finde. Der Geschäftsführer war Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH. Er hielt mit anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile war war selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist. Das Urteil des BGH vom 1. Oktober 2019 – II ZR 386/17 Der BGH verneinte die Eigenschaft [...]