Gewerbemieter müssen auch bei coronabedingter Betriebsuntersagung die Miete weiter zahlen
In einer nicht rechtskräftigen Entscheidung des LG Heidelberg, Urteil vom 30.07.2020 – 5 O 66/20 wurde der Gewerbemieter zur Zahlung der Miete verurteilt. Der Fall Ein Gewerberaummieter kündigte nach angeordneter, coronabedingter Geschäftsraumschließung (Betriebsuntersagung) an, während der Zeit der Schließung keine Miete für angemietete Geschäftsräume zahlen zu wollen. Der Vermieter verlangte vom Mieter die Zahlung die Miete und klagte. Das Urteil Das Landgericht Heidelberg gab dem Vermieter Recht. Das Landgericht verneinte die Möglichkeit einer Minderung der Miete nach § 536 [...]